Erklärungen
Wir machen Ihre Steuererklärung plausibel für das Finanzamt und maximal profitabel für Sie. Denn über die Erfüllung steuerlicher Pflichten hinaus verstehen wir es als Kür, Ihre Steuerlasten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so gering wie möglich zu halten.
Einkommensteuer
- Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.
Gewerbesteuer
- Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben.
Körperschaftsteuer
- Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen bestimmter juristischer Personen, z. B. von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Anstalten, Stiftungen. Sie ist eine Ertragsteuer, weil sie den Ertrag besteuert.
Umsatzsteuer
- Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Netto-Entgelt berechnet (7 oder 19 %) und bildet zusammen mit diesem den Brutto-Endpreis. Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers.
Prüfung von Steuerbescheiden
- Viele Steuerbescheide weisen Fehler auf. Wir prüfen Ihren für Sie und stellen sicher, dass Sie nicht zu viel bezahlen.
Führung von Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz
- Bei einem fehlerhaften Steuerbescheid legen wir für Sie schriftlich Einspruch ein und stellen sicher, dass Ihre Rechte wirksam geschützt werden.
Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfung und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
- Bei einer steuerlichen Außenprüfung nimmt die Finanzverwaltung Ihre steuerlichen Verhältnisse in Augenschein. Der Prüfungszeitraum umfasst meist drei Jahre. Geprüft werden dabei in der Regel mehrere Steuerarten.
Legen Sie die Betreuung Ihrer Betriebsprüfung von Anfang an in die Hände unserer routinierten Fachleute. Sie profitieren von deren Weitblick und langjähriger Erfahrung.
Besprechung mit Institutionen und Behörden
- Profitieren Sie von unserer 20-jährigen Erfahrung mit Finanzbehörden.